Früher war es einfach: Von der Post wurde eine Leitung bzw zwei Drähte ins Haus geschaltet und darüber konnte man genau ein Gespräch führen. Dann der Quantensprung mit der ISDN-Technik wodurch über eine Leitung schon zwei Gespräche geführt werden konnten. Wer mehr Kanäle benötigte, hat sich entweder mehrere ISDN-Basisanschlüsse oder einen ISDN-Primärmultiplexer ins Haus schalten lassen. Das ist lange vorbei, die Netze gibt es nicht mehr…
Heute telefoniert man über das Internet (Voice over IP, VoIP) und es gibt keinen festen Zusammenhang zwischen Leitungen und Kanälen mehr. Die Bandbreite des Internetanschlusses bestimmt die Kapazität. Wenn die Übertragungskapazität des Anschlusses ausgeschöpft ist, leidet die Übertragungsqualität. IP-Pakete gehen verloren oder werden verzögert übertragen. Siehe auch: Verbindung testen
In der modernen VoIP-Welt spricht man von Nutzkanälen (Nk). Je mehr Nutzkanäle man bei seinem Dienstanbieter (z.B. Telekom) bucht, desto mehr Gespräche können gleichzeitig geführt werden. Dabei ist es egal ob man angerufen hat oder angerufen wurde. Jedes Gespräch benötigt einen Nutzkanal. Ein Nutzkanal ist i.d.R. mit einem Tarif verknüpft. Es gibt Minutentarife, Pauschaltarife (Flatrate) oder ein Mix aus beiden Tarifen.
Wie viele Nutzkanäle werden benötigt?
Da ein Nutzkanal i.d.R. mit monatlichen Kosten verbunden ist, ist die Anzahl der gebuchten Nks von besonderem Interesse. Wenn man z.B. ein kleines Unternehmen mit 20 Büroarbeitsplätzen betrachtet, so sind 4 bis 6 Nutzkanäle durchaus sinnvoll. Oft wird der Begriff Gleichzeitigkeitsfaktor verwendet. Dieser Wert gibt an, wie viele Kanäle zu Spitzenzeiten pro Büroarbeitsplatz gleichzeitig genutzt werden. Je nach Gewerbe ist an Werktagen zwischen 10 und 11 Uhr sowie zwischen 14 und 15 Uhr mit Spitzenwerten zu rechnen. Ein guter Daumenwert für den Gleichzeitigkeitsfaktor liegt zwischen 20% und 25 %.
Die Bundesnetzagentur (BNA) ist in Deutschland für Regelungen in verschiedenen Netzmärkten zuständig. Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost wurde mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Behörde geschaffen, die die Regulierung der betroffenen Märkte regelt.
Die BNA regelt in der Verfügung 25/2006 die “Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern”. Dort wird u.a. definiert, wie die Anzahl der Rufnummern und Nutzkanäle voneinander abhängig sind. Wenn man davon ausgeht, das in einem Unternehmen jeder Mitarbeitende (kurz: Nutzer) eine eigene Durchwahlrufnummer hat, so kann man mit Hilfe der o.g. Verfügung die minimale Anzahl der Nutzkanäle ermitteln:
Werden mehr Durchwahlen benötigt, so muss der Kunde gegenüber der BNA seinen Mehrbedarf nachweisen.